Landschaft mit Sonnenaufgang

Glossar

B
  • Beitrags- und Leistungsausweis

    Der Beitrags- und Leistungsausweis wird jährlich von der Pensionskasse erstellt und jedem Anwartschaftsberechtigten zugesandt. Er ist ähnlich eines Kontoauszuges und gibt Auskunft über die einbezahlten Beiträge, das angesammelte Kapital und über die daraus zu erwartenden Pensionsleistungen (siehe "Pensionskonto"). 

  • Beitragsorientiertes Modell

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich zugunsten seiner Arbeitnehmer/innen Pensionskassenbeiträge zu zahlen. Die Beitragshöhe wird im Rahmen der Betriebsvereinbarung / Vereinbarung lt. Vertragsmuster festgelegt. Zum vereinbarten Pensionsalter erhält der Pensionsbegünstigte eine lebenslange Pensionsleistung, aus dem vorhandenen Kapital (Beiträge, Veranlagungsergebnisse und versicherungstechnische Ergebnisse). Die Höhe der Pensionskassenleistungen kann Schwankungen unterliegen.

  • Betriebsvereinbarung

    Im Zusammenhang mit Betriebspensionen: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Beitritt zur Pensionskasse. Unter anderem werden folgende Details zum Pensionskassenmodell in der Betriebsvereinbarung geregelt: Voraussetzung zur Teilnahme am Pensionskassenmodell, das Beitragsrecht, das Leistungsrecht etc. (siehe "Einzelvereinbarung"). Sie bildet die arbeitsrechtliche Grundlage für den Pensionskassenbeitritt.