Person, die eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse erhält (siehe auch "Anwartschaftsberechtigte/r").
Leistungsorientiertes Modell
Beim leistungsorientierten Modell vereinbaren der Arbeitgeber und der/die Arbeitnehmer/in die Höhe der künftigen Pensionsleistung. Die Pensionskassenbeiträge errechnen sich auf Basis der gewünschten Rente. Reicht das zur Finanzierung der festgelegten Rente gesparte Kapital nicht aus, ist der Arbeitgeber zu einem Nachschuss von Pensionskassenbeiträgen verpflichtet, um die Finanzierung der vereinbarten Pension zu gewährleisten. (Nachschusspflicht).