Landschaft mit Sonnenaufgang

Glossar

R
  • Rechnungszins, technischer Zins

    Der Rechnungszins entspricht jenem Ertrag, der erwirtschaftet werden muss, um nominell gleich bleibende Pensionsleistungen (beitragsorientiertes Modell) erbringen zu können. Der Rechnungszins ist kein Garantiewert, sondern eine rechnerische Größe. Im Allgemeinen gilt: je kleiner dieser Zinssatz ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kürzungen bei der Zusatzpension kommen kann oder dass zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge einbezahlt werden müssen. 

  • Rechnungsmäßiger Überschuss

    Der rechnungsmäßige Überschuss ist ein im Geschäftsplan der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft festgelegter Zinssatz, der den langfristigen Ertragserwartungen entspricht. Dieser fiktive Zinssatz ist für die Verteilung der Ergebnisse auf die Deckungs- und Schwankungsrückstellung relevant.