Landschaft mit Sonnenaufgang

Glossar

U
  • Unverfallbarkeit

    Diese Frist bestimmt, ab welchem Zeitpunkt die einbezahlten Beiträge des Dienstgebers für den Dienstnehmer unverfallbar sind. Ist eine Unverfallbarkeitsfrist vereinbart, stehen dem Dienstnehmer innerhalb der Unverfallbarkeitsfrist erworbene Pensionskassenbeiträge des Dienstgebers bei vorzeitigem Austritt aus dem Unternehmen nicht zu. Die Unverfallbarkeitsfrist kann für eine Dauer von maximal drei Jahren ab Aufnahme in das Pensionskassenmodell vereinbart werden. Vom Dienstnehmer geleistete Eigenbeiträge stehen dem Dienstnehmer in jedem Fall zu. 

  • Unverfallbarkeitsbetrag (Unverfallbarkeitsleistung)

    Jener Betrag, der dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalles zusteht. Eine Abfindung des Unverfallbarkeitsbetrages ist aufgrund des Pensionskassengesetezs nur bei Unverfallbarkeitsbeträgen bis max. EUR 15.600,- (aktueller Wert 2024) möglich.