Landschaft mit Sonnenaufgang

Glossar

V
  • Valorisierung / Wertanpassung

    So bezeichnet man die jährliche Anpassung der Beiträge und Leistungen. Zur Geldwertsicherung (Inflationsabgeltung) kann eine jährlich automatisierte Erhöhung der Pensionskassenbeiträge vereinbart werden. Die Valorisierung der späteren Pensionskassenleistungen wird bei beitragsorientierten Modellen ganz wesentlich von der Höhe des Rechnungszinses, der dem Pensionskassenmodell zugrunde liegt und dem Veranlagungsergebnis (siehe "Rechnungsmäßiger Überschuss") beeinflusst. Aus diesem Grund kann eine Anpassung der Leistungen aus der Pensionskasse eine Erhöhung aber auch eine Reduktion der Leistung bedeuten. 

  • Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG)

    Das Vermögen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten wird in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften verwaltet. Die VRGen bilden hinsichtlich der versicherungstechnischen Risiken und der Veranlagungserträgen eine Gemeinschaft. Sie werden von den Pensionskassen treuhändisch für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten verwaltet und sind vom Vermögen der Pensionskasse bilanziell streng getrennt. Für das Vermögen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten ist höchste Sicherheit gewährleistet. 

  • Verrentung

    Umwandlung des angesparten Kapitals in eine lebenslange Rente bei Pensionsantritt.

  • Versicherungstechnisches Ergebnis

    Versicherungstechnische Gewinne und Verluste, die aufgrund von Abweichungen der Realität von den in die Beiträge bzw. Leistungen einkalkulierten versicherungsmathematischen Wahrscheinlichkeiten (für Tod, Berufsunfähigkeit, Lebenserwartung) auftreten.