Landschaft mit Sonnenaufgang

Für wen kommt ein Pensionskassenmodell in Frage?

Für alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen.

  • Das reicht vom Kleinstunternehmen mit einem Mitarbeiter bis hin zu Großunternehmen und Konzernen mit weit über 1.000 Mitarbeitern.

Sie als Arbeitgeber bestimmen, ob die gesamte Belegschaft oder bestimmte Gruppen,  die nach objektiven Kriterien gebildet werden, am Modell teilnehmen.

Werden nicht alle Mitarbeiter eingebunden, ist es wichtig aufgrund sachlicher Kriterien eine geeignete Gruppe zu definieren. Dieser Umstand trifft auch bei angestellten Familienangehörigen zu.

Kriterien können sein:

  • Gegenleistung für besonders qualifizierte Arbeitsleistunng
  • Für lange Dienstzugehörigkeit
  • Für besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - den Führungskreis - u.v.m.