Maisfeld bei der Stadt

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien

Der Wohlfahrtsfonds ist ein zweckgebundenes Sondervermögen. Er ist getrennt vom übrigen Vermögen der Ärztekammer für Wien.

Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds werden ausschließlich durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. Dabei handelt es sich bei der standeseigenen Pensionsvorsorge überwiegend um ein Umlagesystem, bei dem eine Ausgeglichenheit von Einnahmen (Beiträge der aktiven ÄrztInnen) und Ausgaben (Pensions- und Unterstützungszahlungen an die Leistungsberechtigten) den langfristigen Bestand absichert. Voraussetzung ist, dass jedes Mitglied des Wohlfahrtsfonds die Beiträge gemäß der Beitragsordnung entrichtet. Zusätzlich wird seit 2002 ein Teil des Fondsbeitrages dem Kapitaldeckungsverfahren (KDV) zugeführt; bei diesem handelt es sich um eine ergänzende Versorgungseinrichtung zum Umlageverfahren.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzlichen Grundlagen sind das Ärztegesetz und die Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds. Der Wohlfahrtsfonds ist eine – zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung (ASVG, GSVG, FSVG) – verpflichtende Vorsorgeeinrichtung für ÄrztInnen für die Fälle des Alters, der Berufsunfähigkeit und des Todes.

Noch Fragen?

Unser Service für Sie

Tel.: 01/ 501 720
Fax: 01/ 501 72-1977
E-mail: aerzte@concisa.at