Seit 2003 gibt es die Abfertigung Neu. Arbeitgeber sind verpflichtet, für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ab 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts als Mitarbeitervorsorgebeiträge an die Gebietskrankenkassen zu leisten. Diese leitet die Beiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter. Abfertigungsansprüche richten sich nur noch gegen die Vorsorgekasse.
Seit 2008 können auch Selbständige steuerfrei mit 1,53 % des Jahreseinkommens an Selbständigenvorsorgebeiträgen für die eigene Zukunft vorsorgen.
Sind Sie bei der gewerblichen Wirtschaft versichert, ist die Teilnahme für Sie verpflichtend.
Die Beiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen von der SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA) eingehoben und an die Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weitergeleitet.
Gehören Sie der Gruppe der Freiberufler an, oder sind Sie Land- und Forstwirt, können Sie in die Abfertigung Neu optieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Sicherheitsmaßnahmen zur Reduktion der Verbreitung des COVID-19 Virus, ist ein Parteienverkehr aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres ausgeschlossen. Unser Servicecenter ist bis auf Weiteres nur über Mail: kundenservice@bonusvorsorge.at bzw. telefonisch erreichbar.
Unser Serviceteam ist um Ihre Anliegen bemüht. Es kann jedoch aufgrund der vielen Anfragen und des situationsbedingt eingeschränkten Betriebes zu längeren Wartezeiten bei der Beantwortung Ihrer Fragen kommen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.
Beste Grüße
Der Vorstand der BONUS Vorsorgekasse AG
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Ausführliche Informationen und wichtige Formulare zur Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge
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