Weingarten mit Sonnenuntergang

Verfügungsmöglichkeiten

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie unter den folgenden beiden Voraussetzungen einen Anspruch auf Verfügung bzw. Auszahlung:

  1. Es wurden mindestens 36 Monate Beiträge für Sie geleistet (unabhängig von der Anzahl der Arbeitsverhältnisse – die Zeiten werden zusammengezählt) und zusätzlich
  2. wurde das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder durch einvernehmliche Lösung beendet.

Generelle Auszahlungsmöglichkeiten bestehen

  • wenn seit 5 Jahren keine Beiträge mehr in eine österreichische Vorsorgekasse geleistet wurden oder
  • bei Pensionsantritt