Ein Wechsel vom alten Abfertigungsmodell in das System der Abfertigung NEU ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Haben Sie Interesse an einer Übertragung von Altabfertigungsansprüchen?
Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbarender Übertragungsbetrag, der zwischen 50 % und 100 % der alten Abfertigungsansprüche beträgt, wird zu einem bestimmten Stichtag an die BONUS übertragen. Ab diesem Stichtag unterliegen die Abfertigungsansprüche zur Gänze dem neuen Abfertigungsmodell und der Arbeitgeber leistet monatliche Beiträge. Die Überweisung des Übertragungsbetrages kann auf einmal in die Vorsorgekasse erfolgen.
Sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, so hat diese innerhalb von maximal 5 Jahren zu erfolgen, wobei die jährliche Rate mindestens 20 % des Übertragungsbetrages zu betragen hat. Die Überweisung in Raten erfolgt zuzüglich gesetzlicher Rechnungszinsen in Höhe von 6 % p.a. des jährlichen Übertragungsbetrages. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Begleichung der offenen Raten zwingend vorgesehen. Ein Muster für eine Vereinbarung finden Sie hier.
Informationsbroschüre Wechsel in die Abfertigung NEU
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die bis zu einem bestimmten Stichtag erworbenen Abfertigungsansprüche weiter im alten Abfertigungsmodell bestehen bleiben.
Ab dem Stichtag zahlt der Arbeitgeber Beiträge nach dem neuen Abfertigungsmodell. Die daraus resultierenden Abfertigungsansprüche richten sich gegen die Vorsorgekasse und können somit dem Arbeitnehmer nicht mehr verloren gehen. Ein Muster für eine Vereinbarung finden Sie hier.
Informationsbroschüre Wechsel in die Abfertigung NEU