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Rechtsanwaltskammer

Die Concisa ist mit der administrativen Abwicklung des Kapital-gedeckten Teils der Versorgungseinrichtung für über 9.000 Rechtsanwält:innen (Anwartschaftsberechtigte und Leistungsbeziehende) betraut und wird im Namen der Rechtsanwaltskammern tätig.

Durch die Versorgungseinrichtung erhalten die Kammermitglieder eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Im Todesfall werden die Hinterbliebenen durch Witwen- oder Witwerrente bzw. Waisenrente finanziell abgesichert.

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  • Als Web-App auf mobilen Endgeräten nutzbar – mit Bookmarking-Funktion
  • Jederzeit aktueller Stand der Einzahlungen und Forderungen im Beitragskonto
  • Anträge direkt online stellen - ohne Papier und weitere Kommunikationswege
  • Vollständige Dokumenten-, Antrags-, Bescheid- und Nachrichtenhistorie, das ersetzt jede Papierablage
  • E-Mail-Verständigungen bei Eingang neuer Dokumente
  • Nachrichten-Funktion zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Serviceteam
  • Reduktion der Verwaltungskosten um 10 % p.a.

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Kontakt

Unser Serviceteam unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Ihrer Versorgungseinrichtung.

Telefon: +43 1 50232 - 1928 und 1929

Email: zusatzpension-rak@concisa.at

In der Zeit von Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Bei Fragen zur Veranlagung Ihrer Versorgungseinrichtung wenden Sie sich bitte an Spängler Institutional GmbH.

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