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Informationen für Arbeitgebende

Wenn Sie für Ihre Mitarbeitenden eine besonders attraktive Form der Pensionsvorsorge finanzieren möchten, dann sind Sie bei uns richtig. Wir verwalten die uns anvertrauten Gelder treuhändisch in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften mit der Aufgabe, lebenslange Pensionen auszuzahlen. Neben einem Vertrag mit uns schließen Sie mit Ihren Mitarbeitenden Einzelvereinbarungen ab, in denen die Details der betrieblichen Altersvorsorge definiert sind. Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, wird über den Beitritt zur Pensionskasse eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.

Sie als Arbeitgeber:in bestimmen, ob die gesamte Belegschaft oder bestimmte Gruppen, die nach objektiven Kriterien gebildet werden, am Modell teilnehmen.

Werden nicht alle Mitarbeitenden eingebunden, ist es wichtig, aufgrund sachlicher Kriterien eine geeignete Gruppe zu definieren. Dieser Umstand trifft auch bei angestellten Familienangehörigen zu.

Kriterien können z.B. sein:

  • Dauer der Dienstzugehörigkeit
  • Kollektivvertrags-Gruppen
  • Eintrittsalter

Alle Vorteile im Überblick

  • Pensionskassenbeiträge der Arbeitgebenden werden aus 
unversteuertem Entgelt bezahlt
  • Arbeitgeberbeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar
  • Es fallen keine Lohnnebenkosten an
  • Planbarkeit der Aufwendungen
  • Teilnahme für die gesamte Belegschaft oder für bestimmte Gruppen
  • Flexibilität in der Beitragsgestaltung: fixe und variable Beiträge sind möglich
  • Stärkung der Betriebstreue und der Identifikation mit dem Unternehmen 
von Mitarbeitenden
  • Ausgezeichnete Positionierung des Unternehmens am Arbeitsmarkt
  • Keine Verpflichtungen für das Unternehmen über den Pensionsantritt 
des Dienstnehmenden hinaus
  • Sie binden Ihre Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen, motivieren, geben zusätzlichen Leistungsanreiz und sparen dabei gleichzeitig Steuern und Abgaben.

Modelle

Pensionskassen bieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen breiten Gestaltungsspielraum und sind für Arbeitgebende gut planbar.
 Grundsätzlich ist zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Modellen zu unterscheiden.

Es besteht seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, die Belegschaft in Form des erfolgsabhängigen Modells am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen.

Spezielle Lösungen gibt es für Politiker:innen. Und in immer mehr Kollektivverträgen werden Öffnungsklauseln aufgenommen, die Gehaltsumwandlungen zugunsten eines Pensionskassenbeitrages zulassen.

Unternehmen zahlen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ausgewählte Gruppen von Mitarbeitern einen bestimmten Prozentsatz des Bruttogehalts oder einen bestimmten Fixbetrag in die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft ein.

Bis zu 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme der Teilnahmeberechtigten können steuerfrei in die Pensionskasse einbezahlt werden. Für diese Beiträge sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Die Beiträge fließen somit Brutto für Netto in die Vorsorge.


Für den Arbeitgebenden sind diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar.

Gestaltungspunkte sind

  • die Beitragshöhe
  • die Höhe der Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung
  • das Pensionsalter
  • Lebensphasenmodell
  • Wartefristen
  • und vieles mehr wird entsprechend den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Arbeitgebers geregelt


Höhe der Pensionsleistung

Diese ergibt sich ausschließlich aus den einbezahlten Beiträgen abzüglich Versicherungssteuer, Verwaltungskosten und Risikoprämie plus erzielten Veranlagungsergebnissen sowie den versicherungstechnischen Ergebnissen.

Für die Pensionshöhe sind folgende Faktoren relevant

  • Alter zum Pensionsantritt
  • Höhe des angesammelten Guthabens
  • Höhe der Hinterbliebenenvorsorge
  • Höhe der Berufsunfähigkeitspension
  • Rechnungszins

Die Pensionshöhe wird jährlich angepasst und hängt neben oben angeführten Faktoren vor allem von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten und vom versicherungstechnischen Ergebnis ab. Für den Arbeitgebenden endet mit Zahlung der vereinbarten Pensionskassenbeiträge jegliche Verpflichtung gegenüber seinen Dienstnehmer:innen und der Pensionskasse.

Sind die Geschäfte besonders gut gelaufen, lassen Sie die Belegschaft daran teilhaben und sparen Sie nebenbei Steuern und Lohnnebenkosten.
  

Was ist dabei zu beachten?

Der jährliche Arbeitgeberbeitrag beträgt mindestens 2 % des Bruttojahresbezugs.
Dann können Sie zusätzlich variable Beiträge bis zu einem Gesamtbeitrag (jährlicher Arbeigeberbeitrag plus variabler Beitrag) von 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme einzahlen. Diese variablen Beiträge sind abhängig von wirtschaftlichen Kennzahlen wie

  • Gewinn (vor oder nach Steuern)
  • Umsatz
  • Eigenkapitalrentabilität
  • Liquiditätskennziffern
  • Cashflow
  • Produktivität pro Beschäftigten
  • Kostenrechnungskennziffern
  • EGT

Dabei kann auf die Branche, die Größe und den Umfang des Betriebs eingegangen werden.

  • Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen, die den folgenden Kollektivverträgen unterliegen, können Ihrer Belegschaft die Option zur Gehaltsumwandlung anbieten: 

    • Mitarbeitende der IT-Branche
    • Angestellte im Baugewerbe
    • Angestellte der holzverarbeitenden Industrie
    • Arbeiter:innen der holzverarbeitenden Industrie
    • Angestellte der Sägeindustrie
    • Arbeiter:innen der Sägeindustrie
    • Arbeiter:innen der Speditionsbetrieben und Lagerbetriebe
    • Angestellte in Speditionsbetrieben
    • Versicherungsbranche

     Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

    • Jene Mitarbeitende, die über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt verdienen, können bestehende Gehaltsbestandteile umwandeln.
    • Max. 10 % des Jahresbruttobezugs können steuerfrei und sozialabgabenfrei auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Zusatzpension gewidmet werden. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt darf nicht unterschritten werden.
    • Auch möglich für angestellte Familienmitglieder und Geschäftsführer:innen einer GmbH mit einer Beteiligung von max. 25 %, sofern sie dem Kollektivvertrag unterliegen.
    • Der oder die einzelne Mitarbeitende entscheidet individuell, ob und wieviel bezahlt werden soll.

Die Pensionskassenvorsorge bei der BONUS Pensionskasse können folgende Personen in Anspruch nehmen:

Im Bund: Bundespräsident:in, Mitglieder der Bundesregierung, Abgeordnete des Nationalrats

In den Ländern: Mitglieder der Landesregierung, Abgeordnete des Landtages

In den Gemeinden: Bürgermeister:innen 

 

In der Stadt Wien: Mitglieder der Landesregierung (Bürgermeister:innen sowie Stadtsenat), Abgeordnete des Landtages (Gemeinderat), Vorsitzende eines Klubs des Landtages oder des Gemeindesrates, Bezirksvorsteher:innen sowie deren Stellvertreter:innen

In Statutarstädten: Bürgermeister:innen, Vize-Bürgermeister:innen, Stadträt:iinnen 

 

So funktioniert es

Politiker:innen, die dem Unvereinbarkeitsgesetz unterliegen, erhalten einen Pensionskassenbeitrag in Höhe von 10 Prozent des Bruttobezugs. Der Pensionskassenbeitrag wird vom Bund, vom Land oder von der Stadt an die BONUS Pensionskasse überwiesen und wird zusätzlich zum Bruttobezug gewährt.

Für alle anderen Politiker:innen gilt, dass sie während der ersten 3 Monate ab dem Datum ihrer Angelobung eine Erklärung zu Gunsten eines steuerfreien Pensionskassenbeitrages abgeben können.

Nach Abgabe dieser Erklärung wird ein Elftel des monatlichen Bruttobezugs in einen steuerfreien Pensionskassenbeitrag umgewandelt und vom Bund, vom Land oder der Stadt bzw. der Gemeinde an die BONUS Pensionskasse überwiesen. 

Die Vorteile der Bezugsumwandlung zu Gunsten eines Pensionskassenbeitrages:

  • Steuerfreiheit für den umgewandelten Bezugsteil
  • Erlangung einer Zusatz-Pension aus der BONUS Pensionskasse
  • Mehr finanzielle Unabhängigkeit für die „Jahre danach“
  • KESt-freie Veranlagung
  • Lebenslange Rentenversorgung von der BONUS Pensionskasse
  • Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

Die zum Pensionsantritt erstmals ausbezahlte Brutto-Pensionshöhe wird garantiert.
Die Pension kann niemals unter die Höhe der erstmals ausbezahlten Pension sinken. Eine Erhöhung der Pension erfolgt alle 5 Jahre gemäß den gesetzlichen Vorgaben.


Wer kann die Garantiepension wählen?

Anwartschaftsberechtigte aus einem beitragsorientierten Modell können frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres in die Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft optieren.

Der spätest mögliche Zeitpunkt ist mit Pensionsantritt. Möchten Sie mehr dazu wissen, wenden Sie sich direkt an uns.

Beim leistungsorientierten Pensionskassenmodell wird eine zukünftige Rentenhöhe fix festgelegt. Dem Mitarbeitenden wird eine künftig zu erbringende Leistung in einer bestimmten Höhe bzw. als bestimmter Prozentsatz seines Letzteinkommens zugesagt.

Die Höhe der Pension ist fix. Auf Basis dieser Pensionshöhe werden von der Pensionskasse die notwendigen Beiträge Jahr für Jahr ermittelt. Bleibt die Veranlagung unter den angenommenen Erwartungen, müssen die Beitragszahlungen entsprechend angehoben werden.

Entwickeln sich die Kapitalmärkte besser als die in den Berechnungen angenommene Verzinsung, sind im Folgejahr geringere Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen. Die Höhe Ihrer Beiträge kann variabel sein.

Auch diese Beiträge sind betriebsausgabenwirksam und somit steuerfrei, wenn die zu leistende Pension nicht höher als 80 % des letzten Gehalts des zukünftigen Pensionisten ist. In Summe dürfen die ASVG-Pension und die Pension aus der Pensionskassenlösung nicht höher sein, als der letzte Bezug vor Pensionsantritt.

BONUS Pensionskasse

FAQ

Häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem Kundenportal.

Zu den FAQs

Beitreten/wechseln

Vor dem Beitritt zur Pensionskasse schließt der  Arbeitgebende mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Beitritt zur Pensionskasse ab. In Betrieben ohne Betriebsrat erfolgt die Regelung in Vereinbarungen lt. Vertragsmuster.


In diesen Verträgen sind die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Der Arbeitgebende verpflichtet sich auch zum Abschluss eines Pensionskassenvertrages. Inhaltlich muss der Pensionskassenvertrag die Regelungen aus der Betriebsvereinbarung bzw. der Vereinbarung gemäß Vertragsmuster umsetzen. Die Mindestinhalte sind im Betriebspensionsgesetz und im Pensionskassengesetz geregelt.

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Kontakt:
pensionskasse@bonusvorsorge.at
Tel. 01-51602-0

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