Wenn Sie in Pension gehen, erhalten Sie eine lebenslange Alterspension. Diese Alterspension wird im beitragsorientierten Modell jedes Jahr entsprechend den Entwicklungen an den Kapitalmärkten angepasst. Im Todesfall zahlt die Pensionskasse Hinterbliebenenpensionen an die versorgungsberechtigten Personen aus. Voraussetzung für die Zahlung der Zusatzpension ist:
- die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und
- die Vollendung des vertraglich vereinbarten Pensionsalters.
Treffen beide Voraussetzungen auf Sie zu, können Sie die Pension bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Zusatzpension mit Pensionsantritt in der Regel 14-mal jährlich.
Die Höhe der Pension ergibt sich aus der Verrentung des angesammelten Guthabens im Zeitpunkt des Pensionsantrittes. Dieses Guthaben setzt sich aus den Beiträgen Ihres Arbeitgebenden sowie Ihren Eigenbeiträgen unter Berücksichtigung der erzielten Veranlagungsergebnisse und der versicherungstechnischen Ergebnisse zusammen.
Die Anpassungen der Pensionsleistung werden wesentlich durch das Veranlagungsergebnis
der Pensionskasse und damit durch die Veränderung an den Kapitalmärkten bestimmt.
Aus diesem Grund kann eine Anpassung der Leistungen aus der Pensionskasse eine
Erhöhung aber auch eine Reduktion der Leistung bedeuten. Sie werden über jede Änderung
der Pensionshöhe von uns informiert.