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Informationen für Arbeitgebende

Arbeitgebende sind verpflichtet, für alle Mitarbeitende, die seit 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts als Mitarbeitervorsorgebeiträge an den zuständigen SV-Träger zu leisten. Dieser leitet die Beiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter.

Für Ihre Anliegen haben wir immer ein offenes Ohr.  Kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie über unsere Veranlagungsergebnisse, aktuelle Entwicklungen in der betrieblichen Altersvorsorge oder Übertragungsmöglichkeiten in das neue Abfertigungsmodell.

Arbeitgebenden-Broschüre

BONUS Vorsorgekasse

Sicherheit

Mit der Generali Versicherung AG und der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft stehen zwei verlässliche Partner hinter der BONUS Vorsorgekasse AG. Unseren Anwartschaftsberechtigten 
bieten wir zu jedem Zeitpunkt eine 100%ige Kapitalgarantie – unabhängig von kurzfristigen Veranlagungsergebnissen.

Bestes Kundenservice

Unser Kundenservice hat bereits mehrfach den MVK Service Award gewonnen - 
zuletzt wurde das engagierte Team der Vorsorgekasse für die Jahre 2023/24 ausgezeichnet.

Transparenz

Seit Jahren führen wir einen intensiven Dialog mit unseren Partnern und Berechtigten, etwa durch die Einbindung unserer Kund:innen in den Veranlagungsprozess, durch Informationsveranstaltungen oder einfach beim Kunden vor Ort.

Nachhaltige Veranlagung

  • Die BONUS veranlagt ökologisch, sozial und ethisch verträglich, sicher, transparent und betriebswirtschaftlich (siehe Nachhaltige Veranlagung)
  • Die BONUS lässt seit Jahren das Portfolio von ihren Kunden im Kundenbeirat und von der ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) überprüfen.
  • Seit Jahren wurde das Portfolio der BONUS Vorsorgekasse von der ÖGUT mit Gold ausgezeichnet.

BONUS Vorsorgekasse

Neukund:in werden

Haben Sie gerade ein Unternehmen gegründet und noch keine Vorsorgekasse für Ihre Mitarbeitenden ausgewählt? Die BONUS hat die passenden Angebote für Sie. Bei Fragen zur Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge und zum Abschluss eines Beitrittsvertrages helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden sehr gerne. Die für die Abwicklung relevanten Punkte finden Sie hier.

Beitrittsvertrag 2025

Unternehmen mit Betriebsrat

Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, ist der Arbeitgebende verpflichtet, die Vorsorgekasse gemeinsam mit dem Betriebsrat auszuwählen und die Auswahl in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Hier finden Sie eine Muster-Betriebsvereinbarung.

Unternehmen ohne Betriebsrat

Der Arbeitgebende kann die Vorsorgekasse alleine auswählen und die Arbeitnehmenden über seine Entscheidung informieren. Für die Arbeitnehmenden besteht jedoch ein Einspruchsrecht, wenn sich mindestens 1/3 der Arbeitnehmenden gegen die ausgewählte Vorsorgekasse aussprechen. In diesem Fall wird versucht, im gegenseitigen Einvernehmen (falls notwendig auch unter Einbeziehung einer freiwilligen Interessensvertretung der Arbeitnehmenden) eine geeignete Vorsorgekasse zu finden.
Die Mitarbeitervorsorgebeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) abgeführt und von dieser an uns weitergeleitet.

Zur BONUS wechseln

Haben Sie in der Vergangenheit mit einer anderen Vorsorgekasse einen Vertrag geschlossen und möchten Sie wechseln? Die BONUS hat die passenden Angebote für Sie. Wir garantieren Ihnen eine einfache und kostenlose Abwicklung der Kündigungsformalitäten. Der Wechsel der Vorsorgekasse ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist möglich.
 Kontaktieren Sie unser Beratungsteam  - wir informieren Sie gerne!

BONUS VORSORGEKASSE

Übertritt zur Abfertigung NEU

Ein Wechsel vom alten Abfertigungsmodell in das System der Abfertigung NEU ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es besteht ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, das dem alten Abfertigungsmodell unterliegt.
  • Arbeitgebende und Arbeitnehmende schließen eine schriftliche Vereinbarung über den Wechsel in das Modell der Abfertigung NEU.

Haben Sie Interesse an einer Übertragung von
 Altabfertigungsansprüchen?

Vollübertritt

  • Ein zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu vereinbarender Übertragungsbetrag, der zwischen 50 % und 100 % der alten Abfertigungsansprüche beträgt, wird zu einem bestimmten Stichtag an die BONUS übertragen. Ab diesem Stichtag unterliegen die Abfertigungsansprüche zur Gänze dem neuen Abfertigungsmodell und der Arbeitgebende leistet monatliche Beiträge. Die Überweisung des Übertragungsbetrages kann auf einmal in die Vorsorgekasse erfolgen.
 Sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, so hat diese innerhalb von maximal 5 Jahren zu erfolgen, wobei die jährliche Rate mindestens 20 % des Übertragungsbetrages zu betragen hat. Die Überweisung in Raten erfolgt zuzüglich gesetzlicher Rechnungszinsen in Höhe von 6 % p.a. des jährlichen Übertragungsbetrages. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Begleichung der offenen Raten zwingend vorgesehen. Ein Muster für eine Vereinbarung finden Sie hier.
  • Informationsbroschüre Wechsel in die Abfertigung NEU

Teilübertritt

  • Arbeitgebende und Arbeitnehmende vereinbaren, dass die bis zu einem bestimmten Stichtag erworbenen Abfertigungsansprüche weiter im alten Abfertigungsmodell bestehen bleiben.
 Ab dem Stichtag zahlt der Arbeitgebende Beiträge nach dem neuen Abfertigungsmodell. Die daraus resultierenden Abfertigungsansprüche richten sich gegen die Vorsorgekasse und können somit dem Arbeitnehmenden nicht mehr verloren gehen. Ein Muster für eine Vereinbarung finden Sie hier.
  • Informationsbroschüre Wechsel in die Abfertigung NEU

Muster Teilübertritt Download – Muster Vollübertritt Download – Infobroschüre

BONUS Vorsorgekasse

FAQ

Häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem Kundenportal.

Zu den FAQs

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