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Informationen für Selbständige

Selbständige können mit Beiträgen in Höhe von 1,53 % des Jahreseinkommens steuerschonend Vorsorgekapital aufbauen, über das nach Beendigung der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit verfügt werden kann. Je nach Art der Tätigkeit ist die Teilnahme entweder freiwillig oder verpflichtend.

BONUS Vorsorgekasse

Ob freiwillig oder verpflichtend - in jedem Fall schaffen Sie eine
steuerschonende Vorsorge-Lösung für Ihre Zukunft:

  • Die geleisteten Beiträge werden zur Gänze als Betriebsausgabe angerechnet.
  • Die gewinnbringende und nachhaltige Veranlagung in der BONUS erfolgt KEST-frei.
  • Ab Pensionsantritt können Sie eine steuerfreie Rente beziehen oder sich Ihr Vorsorgekapital 
in einem Betrag unter Abzug von 6 % Lohnsteuer auszahlen lassen.
  • Alle geleisteten Beiträge unterliegen der gesetzlichen Bruttokapitalgarantie. Die BONUS garantiert Ihnen zu 100 % und ohne Abzug alle geleisteten Beiträge.
  • Im Todesfall kommt das Vorsorgekapital zu gleichen Teilen Ehepartner:in/eingetragene:r Partner:in und den unterhaltsberechtigten Kindern zugute oder fällt in die Verlassenschaft, wenn es keine Versorgungsberechtigten gibt.

Informationen für

Gewerbetreibende und „Neue Selbständige“ mit Krankenpflichtversicherung nach dem GSVG sind zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet. Nach dem Beginn der selbständigen Tätigkeit haben Sie 6 Monate Zeit, eine Vorsorgekasse auszuwählen. Treffen Sie keine Auswahl, werden Sie nach dem Zufallsprinzip einer Vorsorgekasse zugeteilt.

Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge betragen 1,53 % der Beitragsgrundlage zur gesetzlichen Krankenpflichtversicherung (gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage) und werden gemeinsam mit den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eingehoben und im Anschluss an die gewählte Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht.

Factsheet für Gewerbetreibende

Beitrittsvertrag für Gewerbetreibende 2025

Wenn Sie Teil der nachfolgend beschriebenen Berufsgruppen sind, können Sie sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der freiberuflichen Tätigkeit für die freiwillige Selbständigenvorsorge entscheiden.

Ärzt:innen
Zahnärzt:innen
Tierärzt:innen
Apotheker:innen
Patentanwält:innen
Wirtschaftstreuhänder:innen
Notar:innen
Ziviltechniker:innen
Land- und Fortwirt:innen

Haben Sie sich einmal für die freiwillige Selbständigenvorsorge entschieden, ist diese Entscheidung bis zur Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr widerrufbar. Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge betragen 1,53 % der Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung (gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage) und werden gemeinsam mit den Pensionsversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) (bei den Notaren über die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats) eingehoben und im Anschluss an die gewählte Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht.

Factsheet für Freiberufler

Beitrittsvertrag für Freiberufler 2025

Die freiwillige Selbständigenvorsorge steht auch allen österreichischen Rechtsanwält:innen für die Dauer von 12 Monaten ab Beginn der selbständigen rechtsanwaltlichen Tätigkeit offen. Die Beitragsleistung entspricht als Fixbetrag 1,53 % der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung und wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren 1 Mal jährlich im Herbst direkt durch die BONUS eingehoben. Haben Sie einmal die Entscheidung zur Teilnahme oder Nicht-Teilnahme getroffen, ist diese für Ihre folgende Berufslaufbahn als Rechtsanwält:in nicht mehr revidierbar.

Factsheet für Rechtsanwält:innen

Beitrittsvertrag für Rechtsanwält:innen

BONUS Vorsorgekasse

Neukund:in werden

Wenn Sie als Gewerbetreibende:r ein Unternehmen gründen, können Sie dies in einem Schritt sowohl für sich selbst als auch für Ihre Mitarbeitenden erledigen. Sollten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt Mitarbeitende beschäftigen, können Sie uns dies unter Angabe der Beitragskontonummer der jeweiligen Landesstelle der ÖGK einfach nachmelden. Wenn Sie als Freiberufler:in erstmalig tätig werden, haben Sie innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbständigen Tätigkeit die Möglichkeit, sich für die Selbständigenvorsorge zu entscheiden. Für Ihre Mitarbeitenden wäre jedoch jedenfalls ein Beitrittsvertrag für die Mitarbeitervorsorge erforderlich. Auch in diesem Fall kann der Beitritt sowohl für Mitarbeiter:innen- als auch Selbständigenvorsorge mit einem Beitrittsvertragsformular erfolgen.

Zur BONUS wechseln

Der Wechsel zur BONUS ist ganz einfach. Füllen Sie den Beitrittsvertrag aus dem Download-Bereich aus und senden sie ihn per E-Mail inkl. der erforderlichen Legitimationsdaten an kundenservice@bonusvorsorge.at. Mit der Vollmacht zum Wechsel zur BONUS kümmern wir uns um alle Wechselformalitäten und informieren Sie, wenn der Wechsel zum jeweiligen Bilanzstichtag 31. 12. erfolgt ist.

BONUS Vorsorgekasse

FAQ

Häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem Kundenportal.

Zu den FAQs

Kontozusammenführung

Wenn Sie ein aktives Konto in der BONUS haben, für das laufend Beiträge aus der Mitarbeiter- oder Selbständigenvorsorge geleistet werden, können Sie dieses mit Anwartschaften aus anderen Vorsorgekassen zusammenlegen lassen, sofern in den alten Vorsorgekassen schon seit mindestens 3 Jahren keine Beiträge mehr geleistet wurden.

Hier finden Sie ein Formular zur Kontozusammenlegung, das Sie nur unterschreiben und mit einer Ausweiskopie an uns weiterleiten. Wir recherchieren für Sie, ob bei anderen Vorsorgekassen ein Guthaben besteht und ob dieses übertragbar ist. Sobald die BONUS Übertragungsbeträge erhalten hat, bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang.

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