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Verantwortungsvolle Veranlagung

Nachhaltige Veranlagung bedeutet für uns neben ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien vor allem sicher, transparent – aber immer mit betriebswirtschaftlicher Verantwortung zu agieren.

Mit Inkrafttreten der Novelle des BMSVG durch das Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2024 mit 01.10.2024 haben betriebliche Vorsorgekassen ab diesem Zeitpunkt gemäß § 22a Abs 1 BMSVG nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen, als ob sie Finanzmarktteilnehmer gemäß Art 2 Abs 1 der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) wären.

Daher sind die Offenlegungspflichten der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) sowie der Taxonomieverordnung (EU 2020/852) in Bezug auf die von BONUS verwalteten Veranlagungsgemeinschaften („VGen“) gemäß § 28 BMSVG ab 01.10.2024 als Finanzprodukt anwendbar.

Die BONUS bewirbt in allen Veranlagungsgemeinschaften ökologische oder soziale Merkmale gem. Artikel 8 Offenlegungsverordnung.

Die Veranlagung für die einzelnen Veranlagungsgemeinschaften weist ökologische und soziale Merkmale (gem. Artikel 8 OffenlegungsVO) auf, hat aber keine nachhaltigen Veranlagungsziele (gem. Artikel 9 OffenlegungsVO). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Ein konkreter Ausweis des Anteiles an taxonomiekonformen Investments kann aufgrund der geringen bzw. nicht aussagekräftigen Datengrundlage nur bedingt erfolgen. Dies liegt an den derzeit nur in geringem Ausmaß verfügbaren Daten von Unternehmen über deren taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Wir erwarten in den nächsten Jahren eine stetige Verbesserung der Datenlage.

Offenlegung gem. Art 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 

Download Dokument: Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden (gemäß Artikel 10 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 (“SFDR“) iVm Artikel 24ff DelVO (EU) 2022/1288) 

Download Dokument: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Artikel 10

Die vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 sind gem. § 22a Abs 2 Z 1 BMSVG in einem eigenständigen Dokument auf der Website zu veröffentlichen. 

Download Dokument: Vorvertragliche Informationen_VG1

Download Dokument: Vorvertragliche Informationen_VG2

Offenlegung gem. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 und der Artikel 4 bis 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 

Die BONUS Vorsorgekasse AG („BONUS“; LEI 529900B9EGP0FU94H368) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. 

Das PAI-Statement ist erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 bis 30.06.2025 zu erstellen und auf der Website zu veröffentlichen.

Download Dokument: Principal Adverse Impact Statement 2024
Download Dokument: Principal Adverse Impact Zusammenfassung 2024
Download Dokument: Principal Adverse Impact Summary 2024

Risikomanagement

Risikomanagement ist ein elementarer Bestandteil im Veranlagungsprozess der BONUS. Nur bewusst eingegangene oder vermiedene Risiken gewährleisten einen langfristigen Veranlagungserfolg. Das erfordert eine ständige Beobachtung der Kapitalmärkte und ein frühzeitiges Reagieren auf neue Entwicklungen.
Die BONUS Vorsorgekasse besitzt den Status eines Sonderkreditinstituts und unterliegt damit den strengen rechtlichen Auflagen der Risikomanagementverordnung für Kreditinstitute (RIMAV-KI). Die Risikostrategie ist darauf abgestellt, Marktchancen jederzeit nutzen zu können und gleichzeitig den Erhalt des von ihren Kunden anvertrauten Kapitals langfristig sicherzustellen. 
Über die gesetzlichen Standards hinausgehend arbeitet die Abteilung Risikomanagement kontinuierlich an der Weiterentwicklung von Risiko- und Stresstestmodellen, um eine optimale Basis für informierte Veranlagungsentscheidungen zu treffen. Aktivitäten im Portfoliomanagement werden genau analysiert und auf deren Wirksamkeit hingehend überprüft.

Wir streben im Rahmen einer langfristig ausgerichteten Asset Allokation ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gewinnchancen und Verlustrisiko an. Dabei spielen Risikokommunikation und -dokumentation in allen Phasen des Risikomanagementprozesses eine wichtige Rolle. Mit Hilfe von statistischen Verfahren werden Entwicklungen der Kapitalmärkte abgeschätzt und mögliche Verluste ermittelt. Unnötige und operationale Risiken werden auf ein Minimum reduziert. Zu große Risiken in der Veranlagung werden durch eine konsequente Steuerung und Überwachung vermieden. Denn: Es ist unsere zentrale Aufgabe, das treuhänderisch verwaltete Vermögen umsichtig und gezielt zu veranlagen – und ein optimales Rendite/Risiko-Profil sicherzustellen.

Für die Analyse, Bewertung und Steuerung von Finanzrisiken wird auf international standardisierte und aussagekräftige Kennzahlen zurückgegriffen. So werden Verlustrisiken auf Basis der Volatilität und des Value-at-Risk (VaR) für einzelne Investments als auch auf Portfolioebene täglich neu ermittelt. Die Risikokonzentration einzelner Wertpapiere oder Assetklassen wird mit Hilfe des Component Value-at-Risk analysiert. Des Weiteren werden regelmäßig Backtestings für das gesamte Portfolio durchgeführt. So soll sichergestellt werden, dass unsere Risikomodelle adäquat kalibriert sind und aussagekräftige Ergebnisse liefern. Zusätzliche Stresstests stellen sicher, dass auch extreme Marktwertverluste bei der Konstruktion des Portfolios berücksichtigt werden. Die zugrunde liegenden Daten werden von der BONUS täglich von etablierten Marktdatenanbietern oder den Fondsgesellschaften direkt bezogen.

Ein effizientes Risikomanagement im Rahmen der Portfoliosteuerung ist nur möglich, wenn Frühwarnsignale und Limite konsequent beachtet und eingehalten werden. So werden bspw. für riskantere Assetklassen wie z.B. Aktien klare Veranlagungsgrenzen definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Auch für Risikokennzahlen wurden exakte Grenzwerte definiert, bei deren Überschreitung Maßnahmen unmittelbar einzuleiten sind. Gleichzeitig gilt es, diese Grenzen so festzulegen, dass Marktchancen optimal genutzt werden können.

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