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Reform der betrieblichen Altersvorsorge

Neue Möglichkeiten für Ihre Vorsorge ab 2028

Am 23. September hat der Nationalrat eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Ab dem 1. Jänner 2028 ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten für Sie und Ihre Vorsorge.

Sie können künftig selbst entscheiden, wie Ihre Beiträge veranlagt werden. Ihr Arbeitgeber zahlt derzeit 1,53 Prozent Ihres Bruttolohns in eine Vorsorgekasse ein. Ab 2028 können Sie dieses Geld zusätzlich in einer sogenannten Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) veranlagen lassen. 

Der Unterschied zum bisherigen Modell „Abfertigung Neu“, das weiterhin bestehen bleibt: Bei der VVG gibt es keine Kapitalgarantie. Dadurch kann das Geld mit höheren Risiken, aber auch mit höheren Renditechancen veranlagt werden. Ihr Geld bleibt dabei bis zum Beginn Ihrer Pension gebunden. So ist eine langfristige Veranlagung möglich.

Ihre Abfertigung als zusätzliche Pension

Auch bei der späteren Verwendung Ihrer Abfertigungsansprüche gibt es eine Neuerung: Ab 2028 können alle Beschäftigten ihre Abfertigungsansprüche in eine Pensionskasse übertragen. Damit können Sie Ihre Abfertigung ab einer gewissen Höhe in eine lebenslange Zusatzpension umwandeln. Bisher war diese Möglichkeit nur für rund 25 Prozent der Beschäftigten verfügbar. Voraussetzung war, dass der Arbeitgeber freiwillig einen Firmenpensionsvertrag abgeschlossen hatte. 

Mit dem neuen Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) soll diese Möglichkeit ab 2028 allen Beschäftigten offenstehen.

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