Ob freiwillig oder verpflichtend - in jedem Fall schaffen Sie eine
steuerschonende Vorsorge-Lösung für Ihre Zukunft:
- Die geleisteten Beiträge werden zur Gänze als Betriebsausgabe angerechnet.
- Die gewinnbringende und nachhaltige Veranlagung in der BONUS erfolgt KEST-frei.
- Ab Pensionsantritt können Sie eine steuerfreie Rente beziehen oder sich Ihr Vorsorgekapital in einem Betrag unter Abzug von 6 % Lohnsteuer auszahlen lassen.
- Alle geleisteten Beiträge unterliegen der gesetzlichen Bruttokapitalgarantie. Die BONUS garantiert Ihnen zu 100 % und ohne Abzug alle geleisteten Beiträge.
- Im Todesfall kommt das Vorsorgekapital zu gleichen Teilen Ehepartner:in/eingetragene:r Partner:in und den unterhaltsberechtigten Kindern zugute oder fällt in die Verlassenschaft, wenn es keine Versorgungsberechtigten gibt.