Service Beitrag
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Anbringen, die fristgebunden sind (z.B. Beschwerden gegen Beitragsbescheide oder Anträge) und welche Sie über E-Mail oder Fax übermitteln möchten, erst mit dem Wiederbeginn der Öffnungszeiten entgegengenommen und bearbeitet werden. Diese gelten daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Erlassmöglichkeiten
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Freiwillige Fondsmitgliedschaft
Befreiungsmöglichkeit bei aufrechter, ordentlicher Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds einer anderen Landesärztekammer
Befreiungsmöglichkeit aufgrund einer zu einem berufsständischen Versorgungswerk