Oft stellt sich dieser Tage die Frage, ob ein Transfer einer direkten Leistungszusage (Firmenpensionszusage) in eine Pensionskassenlösung sinnvoll ist. Ein ähnlicher Themenkreis ist für Personen, welche noch der alten Abfertigung unterliegen, gegeben. Nur eine detaillierte Analyse lässt Sie betriebswirtschaftlich die „richtige“ Wahl treffen – wir unterstützen Sie dabei gerne.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Umgang mit der Neueinführung, Adaptierung oder Umwandlung von Gehalts-, Pensions- oder Bonifikationssystemen können wir unsere Kunden und Klienten auch mit über das herkömmliche Beratungsprofil hinausreichenden Anforderungen unterstützen.