Weingarten mit Sonnenuntergang

Abwicklung

Auswahl der Vorsorgekasse

Unternehmen mit Betriebsrat

Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vorsorgekasse gemeinsam mit dem Betriebsrat auszuwählen und die Auswahl in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Hier finden Sie eine Muster-Betriebsvereinbarung.


Unternehmen ohne Betriebsrat

Der Arbeitgeber kann die Vorsorgekasse alleine auswählen und die Arbeitnehmer über seine Entscheidung informieren. Für die Arbeitnehmer besteht jedoch ein Einspruchsrecht, wenn sich mindestens 1/3 der Arbeitnehmer gegen die ausgewählte Vorsorgekasse aussprechen. In diesem Fall wird versucht, im gegenseitigen Einvernehmen (falls notwendig auch unter Einbeziehung einer freiwilligen Interessensvertretung der Arbeitnehmer) eine geeignete Vorsorgekasse zu finden.

Überweisung an die ÖGK

Die Mitarbeitervorsorgebeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) abgeführt und von dieser an uns weitergeleitet.

Übertragung von Altabfertigung

Auch Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2003 bereits im Unternehmen beschäftigt waren, können in das neue Abfertigungsmodell wechseln. Dies setzt jedoch eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus, die in einer schriftlichen Einzelvereinbarung (Vollübertritt oder Teilübertritt) festgehalten wird. Details dazu finden Sie in unseren FAQs oder für Unternehmen über unsere Berater.