Landschaft mit Sonnenaufgang

Modelle

Pensionskassen bieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen breiten Gestaltungsspielraum und sind für den Arbeitgeber gut planbar.
Grundsätzlich ist zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Modelle zu unterscheiden.

Seit 2013 gibt es auch die Möglichkeit, die Belegschaft in Form des erfolgsabhängigen Modells am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen.

Spezielle Lösungen gibt es für Politiker. Und in immer mehr Kollektivverträgen werden Öffnungsklauseln aufgenommen, die Gehaltsumwandlungen zugunsten eines Pensionskassenbeitrages zulassen.

Beitragsorientiertes Modell

Der Arbeitgeber zahlt für alle Mitarbeiter oder ausgewählte Gruppen von Mitarbeitern einen bestimmten Prozentsatz des Bruttogehalts oder einen bestimmten Fixbetrag in die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft ein.

Bis zu 10% der Bruttolohn- und Gehaltssumme können steuerfrei in die Pensionskasse einbezahlt werden. Für diese Beiträge sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Die Beiträge fließen somit Brutto für Netto in die Vorsorge.


Für den Arbeitgeber sind diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar.

Gestaltungspunkte sind

  • die Beitragshöhe
  • die Höhe der Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung
  • das Pensionsalter
  • Lebensphasenmodell
  • Wartefristen
  • und vieles mehr wird entsprechend den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Arbeitgebers geregelt


Höhe der Pensionsleistung

Diese ergibt sich ausschließlich aus den einbezahlten Beiträgen abzüglich Versicherungssteuer, Verwaltungskosten und Risikoprämie plus erzielten Veranlagungsergebnissen sowie den versicherungstechnischen Ergebnissen.

Für die Pensionshöhe sind folgende Faktoren relevant

  • Alter zum Pensionsantritt
  • Geschlecht
  • Höhe des angesammelten Guthabens
  • Höhe der Hinterbliebenenvorsorge
  • Höhe der Berufsunfähigkeitspension
  • Rechnungszins


Die Pensionshöhe wird jährlich angepasst und hängt neben oben angeführten Faktoren vor allem von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten und vom versicherungstechnischen Ergebnis ab.

Für den Arbeitgeber endet mit Zahlung der vereinbarten Pensionskassenbeiträge jegliche Verpflichtung gegenüber seinen Dienstnehmern und der Pensionskasse.

Leistungsorientiertes Pensionskassenmodell

Beim leistungsorientierten Pensionskassenmodell wird eine zukünftige Rentenhöhe fix festgelegt. Dem Mitarbeiter wird eine künftig zu erbringende Leistung in einer bestimmten Höhe bzw. als bestimmter Prozentsatz seines Letzteinkommens zugesagt.

Die Höhe der Pension ist fix. Auf Basis dieser Pensionshöhe werden von der Pensionskasse die notwendigen Beiträge Jahr für Jahr ermittelt. Bleibt die Veranlagung unter den angenommenen Erwartungen, müssen die Beitragszahlungen entsprechend angehoben werden.
Entwickeln sich die Kapitalmärkte besser als die in den Berechnungen angenommene Verzinsung, sind im Folgejahr geringere Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen. Die Höhe Ihrer Beiträge kann variabel sein.
Auch diese Beiträge sind betriebsausgabenwirksam und somit steuerfrei, wenn die zu leistende Pension nicht höher als 80% des letzten Gehalts des zukünftigen Pensionisten ist. In Summe dürfen die ASVG Pension und die Firmenpension nicht höher sein, als der letzte Bezug vor Pensionsantritt.

Erfolgsabhängiges Modell

Sind die Geschäfte besonders gut gelaufen, lassen Sie die Belegschaft daran teilhaben und sparen Sie nebenbei Steuern und Lohnnebenkosten.
 

Was ist dabei zu beachten?

Der jährliche Arbeitgeberbeitrag beträgt 2 % des Bruttojahresbezugs.
Dann können Sie zusätzlich variable Beiträge bis zu einem Gesamtbeitrag (jährlicher Arbeigeberbeitrag plus variabler Beitrag) von 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme einzahlen. Diese variablen Beiträge sind abhängig von wirtschaftlichen Kennzahlen wie

  • Gewinn (vor oder nach Steuern)
  • Umsatz
  • Eigenkapitalrentabilität
  • Liquiditätskennziffern
  • Cash Flow
  • Produktivität pro Beschäftigtem
  • Kostenrechnungskennziffern
  • EGT

Dabei kann auf die Branche, die Größe und den Umfang des Betriebs eingegangen werden.

Garantiepension - Sicherheits-Veranlagungs-und Risikogemeinschaft

Die zum Pensionsantritt erstmals ausbezahlte Pensionshöhe wird garantiert.
Die Pension kann niemals unter die Höhe der erstmals ausbezahlten Pension sinken. Eine Erhöhung der Pension erfolgt alle 5 Jahre gemäß den gesetzlichen Vorgaben.


Wer kann die Garantiepension wählen?

Anwartschaftsberechtigte aus einem beitragsorientierten Modell können frühestens ab Vollendung des 55.Lebensjahres in die Sicherheits-Veranlagungs-und Risikogemeinschaft optieren.
Der spätest mögliche Zeitpunkt ist mit Pensionsantritt.

Möchten Sie mehr dazu wissen, wenden Sie sich direkt an uns.

Bezugsumwandlungsmodelle

Mitarbeiter der IT Branche

  • Arbeitgeber, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die dem Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung und Informationstechnologie unterliegen, können Ihrer Belegschaft die Option zur Gehaltsumwandlung anbieten.
  • Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt verdienen, können bestehende Gehaltsbestandteile umwandeln.
  • Max. 10 % des Jahresbruttobezugs können steuerfrei und sozialabgabenfrei auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Zusatzpension gewidmet werden. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt darf nicht unterschritten werden.
  • Auch möglich für angestellte Familienmitglieder und Geschäftsführer einer GmbH mit einer Beteiligung von max. 25 %, sofern sie dem Kollektivvertrag unterliegen.
  • Die einzelne Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter entscheidet individuell, ob und wieviel bezahlt werden soll.

Angestellte im Baugewerbe

  • Arbeitgeber, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die dem Kollektivvertrag für Angestellte für Baugewerbe und Bauindustrie unterliegen, können Ihrer Belegschaft die Option zur Gehaltsumwandlung anbieten.
  • Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt verdienen, können bestehende Gehaltsbestandteile umwandeln.
  • Max. 10 % des Jahresbruttobezugs können steuerfrei und sozialabgabenfrei auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Zusatzpension gewidmet werden. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt darf nicht unterschritten werden.
  • Auch möglich für angestellte Familienmitglieder und Geschäftsführer einer GmbH mit einer Beteiligung von max. 25 %, sofern sie dem Kollektivvertrag unterliegen.
  • Die einzelne Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter entscheidet individuell, ob und wieviel bezahlt werden soll.

Angestellte der Holzindustrie und der Sägeindustrie

  • Arbeitgeber, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Holz verarbeitenden Industrie sowie  für Angestellte der Sägeindustrie unterliegen, können Ihrer Belegschaft die Option zur Gehaltsumwandlung anbieten.
  • Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt verdienen, können bestehende Gehaltsbestandteile umwandeln.
  • Max. 10 % des Jahresbruttobezugs können steuerfrei und sozialabgabenfrei auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Zusatzpension gewidmet werden. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt darf nicht unterschritten werden.
  • Auch möglich für angestellte Familienmitglieder und Geschäftsführer einer GmbH mit einer Beteiligung von max. 25 %, sofern sie dem Kollektivvertrag unterliegen.
  • Die einzelne Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter entscheidet individuell, ob und wieviel bezahlt werden soll.

Mitarbeiter Spedition und Transportunternehmen

  • Arbeitgeber, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte in Spedition und Logistik und Arbeiter der Speditions- und Lagereibetriebe unterliegen, können Ihrer Belegschaft die Option zur Gehaltsumwandlung anbieten.
  • Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt verdienen, können bestehende Gehaltsbestandteile umwandeln.
  • Max. 10 % des Jahresbruttobezugs können steuerfrei und sozialabgabenfrei auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Zusatzpension gewidmet werden. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt darf nicht unterschritten werden.
  • Auch möglich für angestellte Familienmitglieder und Geschäftsführer einer GmbH mit einer Beteiligung von max. 25 %, sofern sie dem Kollektivvertrag unterliegen.
  • Die einzelne Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter entscheidet individuell, ob und wieviel bezahlt werden soll.

Politikervorsorge

Für wen gilt die Politikervorsorge?

Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung und Nationalratsabgeordnete sowie Mitglieder der Landesregierungen und der Landtagsabgeordneten, sowie Bürgermeister, Bezirksvorsteher, Stadträte und in Statutarstädten auch die Vizebürgermeister.
 

So funktioniert es

Politiker, die dem Unvereinbarkeitsgesetz unterliegen, bekommen zusätzlich zum Bezug 10 % als Pensionskassenbeitrag.
Für alle anderen Politiker gilt, dass Sie innerhalb der ersten drei Monate ab ihrer Angelobung eine Erklärung abgeben, mit der Sie 1/11 Ihres Politikerbezugs steuerfrei als Pensionskassenbeitrag widmen können.
Sie entscheiden sich freiwillig für die Poltikervorsorge und suchen sich auch die Pensionskasse aus.

Vorteile der Bezugsumwandlung für Bürgermeister

  • Steuerfreiheit für den umgewandelten Bezugsteil
  • KESt-freie Veranlagung
  • Sie gewinnen eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die „Jahre danach“
  • Lebenslange Rentenversorgung aus der Pensionskasse
  • Hinterbliebenenversorgung