Vertragspartner der Pensionskassen sind Arbeitgeber, die für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine besonders attraktive Form der Pensionsvorsorge finanzieren.
Der Arbeitgeber schließt mit der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft einen Pensionskassenvertrag ab. Neben diesem Vertrag schließt der Arbeitgeber mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Einzelvereinbarungen ab, in denen die Details der betrieblichen Altersvorsorge definiert sind. Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, wird über den Beitritt zur Pensionskasse eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
Pensionskassen verwalten die ihr anvertrauten Gelder treuhändisch in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften mit der Aufgabe lebenslange Pensionen auszuzahlen.
Mitarbeiter, die in Pension gehen, erhalten eine lebenslange Alterspension. Diese Alterspension wird im beitragsorientierten Modell jedes Jahr entsprechend den Entwicklungen an den Kapitalmärkten angepasst. Im Todesfall zahlt die Pensionskasse Hinterbliebenenpensionen an die versorgungsberechtigten Personen aus.