Ein Aktuar ist ein versicherungsmathematischer Sachverständiger. Seine Aufgaben bestehen in der Erstellung und Kontrolle der Einhaltung des Geschäftsplanes.
Anwartschaftsberechtigte/r (AWB)
Eine Person, deren Pensionskapital von einer Pensionskasse verwaltet wird, die aber noch keine Leistung von der Pensionskasse erhält. (siehe auch "Leistungsberechtigte/r").
Anwartschaft
Unter Anwartschaft versteht man den Anspruch auf eine zukünftige Leistung aus der Pensionskasse auf Alters-, Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenpension unter den lt. Pensionskassenvertrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen.
Anwartschaftsphase
Zeitraum, in dem der Anwartschaftsberechtigte noch keine Leistung aus der Pensionskasse bezieht.
Arbeitgeberbeitrag (Dienstgeberbeitrag)
Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse, die der Arbeitgeber gemäß Betriebsvereinbarung bzw. Vereinbarung lt. Vertragsmuster zur Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge aufwendet.
Arbeitnehmerbeitrag (Dienstnehmerbeitrag)
Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer/innen freiwillig Beiträge bezahlen und damit die künftigen Leistungen der Pensionskasse erhöhen. Die Höhe des Arbeitnehmerbeitrages ist grundsätzlich mit 100 % des Arbeitgeberbeitrags begrenzt. Bei Inanspruchnahme der Förderung gem. § 108a EStG kann der Arbeitnehmerbeitrag auch wenn der Arbeitgeberbeitrag ein geringerer ist bis max. EUR 1.000,- p.a. betragen (siehe Prämienförderung für Arbeitnehmerbeiträge).