Landschaft mit Sonnenaufgang

Glossar

A
  • Aktuar

    Ein Aktuar ist ein versicherungsmathematischer Sachverständiger. Seine Aufgaben bestehen in der Erstellung und Kontrolle der Einhaltung des Geschäftsplanes.

  • Anwartschaftsberechtigte/r (AWB)

    Eine Person, deren Pensionskapital von einer Pensionskasse verwaltet wird, die aber noch keine Leistung von der Pensionskasse erhält. (siehe auch "Leistungsberechtigte/r").

  • Anwartschaft

    Unter Anwartschaft versteht man den Anspruch auf eine zukünftige Leistung aus der Pensionskasse auf Alters-, Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenpension unter den lt. Pensionskassenvertrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen.

  • Anwartschaftsphase

    Zeitraum, in dem der Anwartschaftsberechtigte noch keine Leistung aus der Pensionskasse bezieht.

  • Arbeitgeberbeitrag (Dienstgeberbeitrag)

    Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse, die der Arbeitgeber gemäß Betriebsvereinbarung bzw. Vereinbarung lt. Vertragsmuster zur Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge aufwendet.

  • Arbeitnehmerbeitrag (Dienstnehmerbeitrag)

    Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer/innen freiwillig Beiträge bezahlen und damit die künftigen Leistungen der Pensionskasse erhöhen. Die Höhe des Arbeitnehmerbeitrages ist grundsätzlich mit 100 % des Arbeitgeberbeitrags begrenzt. Bei Inanspruchnahme der Förderung gem. § 108a EStG kann der Arbeitnehmerbeitrag auch wenn der Arbeitgeberbeitrag ein geringerer ist bis max. EUR 1.000,- p.a. betragen (siehe Prämienförderung für Arbeitnehmerbeiträge).