Vertrag zwischen Pensionskasse und dem Arbeitgeber, der die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Pensionskasse und die Ansprüche der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten inhaltsgleich mit der Betriebsvereinbarung bzw. Vereinbarung lt. Vertragsmuster regelt.
Pensionskonto
Für jeden Anwartschafts- und Leistungsberechtigten wird ein eigenes Pensionskonto (getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen) geführt. Jährlich schickt die Pensionskasse ihren Anwartschafts- und Leistungsberechtigten einen Beitrags- und Leistungsausweis (Kontoinformation) zu (siehe "Beitrags- und Leistungsausweis").
Pensionsantrittsalter
Alter ab dem die Alterspensionsleistung aus der Pensionskassenzusage erstmalig zusteht.
Prämienförderung für Arbeitnehmerbeiträge
ArbeitnehmerInnen haben die Möglichkeit für Eigenbeiträge zur Pensionskasse eine staatliche Prämie zu beantragen. Die Förderung gem. § 108a EStG bringt für den Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin zahlreiche Vorteile:
4,25 % p.a. staatliche Förderung für einen Eigenbeitrag bis zu EUR 1.000,- p.a. (Stand 2024)
Die Rente aus diesen max. EUR 1.000,- p.a Beitrag ist steuerfrei
Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt auf das Bankkonto des Dienstnehmers
Die Abwicklung der Prämienförderung übernimmt die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft - der Dienstnehmer stellt nur den Antrag bei der BONUS.
Die Beitragszahlung erfolgt mit Unterfertigung des Formulars "Erklärung für Arbeitnehmerbeiträge" und gilt bis auf Widerruf durch den Arbeitnehmer, längstens bis zum Pensionsantritt.