Landschaft mit Sonnenaufgang

Ausschlusskriterien

Die BONUS-Mindestausschlusskriterien sind grundsätzlich für die gesamten Portfolien gültig und werden sukzessive erweitert. Dabei werden einzelne oder mehrere Kriterien als Ausschlussfilter definiert, die das Investment in bestimmte Unternehmen, Branchen oder Länder ausschließen. Diese gelten für alle Spezialfonds, bei denen die BONUS alleinige Anteilsinhaberin ist. Bei Publikumsfonds wird die Einhaltung der Ausschlusskriterien im Rahmen der Due Diligence überprüft bzw. in Folge über Engagement-Maßnahmen angestrebt.

Ausschlusskriterien für Unternehmen:

Kontroverse Geschäftspraktiken

Darunter fällt die Konformität zu den zehn Kernprinzipien des UN Global Compact. In der Regel sind schwerwiegende und/oder systematische Verstöße gegen diese Prinzipien gemeint, die in die vier folgenden Bereiche aufgeteilt sind:

  • Arbeitsrecht
  • Menschenrechte
  • Umweltschutz
  • Korruption

Kontroverse Geschäftsfelder

  • Kontroverse Waffen
  • Fossile Energieträger (Kohleförderung und Verstromung)

Ausschlusskriterien für Staaten:

  • Menschenrechte/Demokratie: Staaten, die gemäß dem aktuell gültigen Freedom House-Ranking als „nicht frei“ eingestuft werden
  • Korruption: Staaten mit einem CPI Score kleiner 25 im aktuell gültigen Korruptions-Wahrnehmungsindex von Transparency International 
  • Umwelt: Staaten, die gesetzlich nicht an das Klima-Übereinkommen von Paris (COP21) gebunden sind
  • Atomwaffen: Staaten, die gesetzlich nicht an den Atomwaffensperrvertrag gebunden sind.