Landschaft mit Sonnenaufgang

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten EU

Mit der Offenlegungsverordnung (2019/2088) (kurz: Disclosure-VO oder SFDR) wurde die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (BONUS) verpflichtet, Informationen über die Berücksichtigung von Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.

Die Offenlegungsverordnung unterscheidet zwischen unternehmens- und produktbezogenen Offenlegungspflichten.

Die unternehmensbezogenen Offenlegungspflichten sind unter den Informationen zu Art 3, 4 und 5 Disclosure VO abrufbar.

Bei den produktbezogenen Offenlegungspflichten der BONUS ist zwischen den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRGen) gemäß Artikel 8 und jenen gemäß Artikel 6  zu unterscheiden.

Begriffserläuterungen zu nachhaltigen Themen können im Glossar Nachhaltigkeit nachgelesen werden.