Mit der Offenlegungsverordnung (2019/2088) (kurz: Disclosure-VO oder SFDR) wurde die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (BONUS) verpflichtet, Informationen über die Berücksichtigung von Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.
Die Offenlegungsverordnung unterscheidet zwischen unternehmens- und produktbezogenen Offenlegungspflichten.
Die unternehmensbezogenen Offenlegungspflichten sind unter den Informationen zu Art 3, 4 und 5 Disclosure VO abrufbar.
Bei den produktbezogenen Offenlegungspflichten der BONUS ist zwischen den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRGen) gemäß Artikel 8 und jenen gemäß Artikel 6 zu unterscheiden.
Begriffserläuterungen zu nachhaltigen Themen können im Glossar Nachhaltigkeit nachgelesen werden.