Landschaft mit Sonnenaufgang

VRGen gemäß Artikel 8 SFDR

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden (gemäß Artikel 10 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 (“SFDR“) iVm Artikel 24ff DelVO (EU) 2022/1288)

Die folgenden Informationen beziehen sich auf VRGen, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden – in den Produktbezogenen Offenlegungspflichten im Folgenden als „Art 8-VRGen“ bezeichnet. Art 8-VRGen sind derzeit alle VRGen der BONUS mit Ausnahme der VRGen 7, 9 und 12. Informationen zu diesen VRGen finden Sie hier.

Die Veranlagung in den Art 8-VRGen weist ökologische und soziale Merkmale (gemäß Artikel 8) auf, hat aber keine nachhaltigen Investitionsziele (gemäß Artikel 9). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Artikel 10 - Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden (gemäß Artikel 10 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 (“SFDR“) iVm Artikel 24ff DelVO (EU) 2022/1288)

Die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft („BONUS“) ist ein konzessionspflichtiges, privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen.

Die Geschäftstätigkeit der BONUS besteht darin, die auf Grundlage von Pensionskassenverträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einbezahlten Beiträge zu veranlagen, um Pensionsleitungen zu erbringen.

Die eingezahlten Beiträge werden in „Veranlagungs- und Risikogemeinschaften“ („VRGen“ bzw. jede eine „VRG“), die grundsätzlich jeweils mindestens 1.000 Personen umfassen, verwaltet und veranlagt. Grundsätzlich verfolgt die BONUS für jede Veranlagungs- und Risikogemeinschaft eine eigene Veranlagungsstrategie, wobei sie insbesondere auf Sicherheit, Rentabilität und auf die Verfügbarkeit der Gelder zu achten hat.

Als „Finanzprodukt“ im Sinne der folgenden Ausführungen ist daher die jeweilige VRG anzusehen, in die der Anwartschafts- und Leistungsberechtigte einbezogen ist.

Die Veranlagung für die einzelnen VRGen weist ökologische und soziale Merkmale (gem. Artikel 8 SFDR) auf, hat aber keine nachhaltigen Veranlagungsziele (gem. Artikel 9 SFDR). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

a) "Zusammenfassung“

Kein nachhaltiges Investitionsziel: Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts: Die BONUS investiert unter anderem in Vermögensgegenstände, die nachhaltige Merkmale aufweisen. Als nachhaltige Merkmale berücksichtigt die BONUS ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Berücksichtigt werden beispielsweise CO2-Emissionen (E) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (S). Bei der Auswahl von Vermögensgegenständen werden neben ökologischen und sozialen Merkmalen auch Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung geprüft, z,B. Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung (G).

Anlagestrategie: Die VRGen berücksichtigen im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der BONUS nachstehende ökologische oder soziale Merkmale:

  • Übereinstimmung mit den Prinzipien des UN Global Compact
  • Geringe bzw. sich verbessernde Indikatoren zu Treibhausgas-Emissionen
  • Geringer bzw. sich verringernder Anteil von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Veranlagungen, die einen positiven Beitrag zum Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft leisten
  • Veranlagung in Immobilien mit anerkannten Nachhaltigkeitsstandards bzw. Zertifizierungen sowie ausgeprägten Themenbezug (z.B. leistbares Wohnen, Pflegeeinrichtungen, …)
  • Bevorzugte Veranlagung in Unternehmen mit guten Governance Kriterien
  • Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Veranlagung mit positiver Wirkung bezogen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)

Aufgrund der spezifischen Eigenschaften der Anlagekategorien und deren jeweiliger Gewichtung in den VRGen können diese unterschiedlich ausgeprägt sein.

Die Veranlagung für die einzelnen VRGen weist ökologische und soziale Merkmale (gem. Artikel 8 SFDR) auf, hat aber keine nachhaltigen Veranlagungsziele (gem. Artikel 9 SFDR). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Aufteilung der Investitionen: Die Vermögensgegenstände der VRGen werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind (#1). Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere Investitionen“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden (#2).

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale: Die Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale der VRGen wird über die, von der BONUS ausgewählten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden für jede VRG regelmäßig berechnet und im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Kriterien analysiert. Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der VRGen über den Zeitverlauf möglich. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der VRGen in der Anlagestrategie definiert sind, sind technische Kontrollmechanismen in den Systemen implementiert.

Die Einhaltung der Vorgabe ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht.

Methoden: Die BONUS setzt folgende Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung sozialer oder ökologischer Merkmale ein:

  • Screening hinsichtlich der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact
  • Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen
  • Bestimmung des Anteils von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Qualitative Analyse der Auswirkung der Veranlagungsprozesse auf Nachhaltigkeitsindikatoren
  • Klimaverträglichkeitstests bzw. Klima-Szenario-Analysen (z.B. PACTA oder andere anerkannte wissenschaftliche Methoden)
  • Stresstests für klimabezogene Risiken
  • Screening hinsichtlich der Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Screening hinsichtlich der Wirkung auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)

Datenquellen und -verarbeitung: Daten, die zur Analyse von Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Die BONUS verwendet anerkannte externe Dienstleister sowie auf Nachhaltigkeitsanalyse und -beratung spezialisierte unabhängige Dienstleister.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten: Sämtliche Daten werden über Drittanbieter bezogen. Trotz der teilweise beschränkten Datenlage ist aufgrund der Maßnahmen der Drittanbieter dennoch davon auszugehen, dass die Beschränkungen keinen Einfluss darauf haben, wie die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Sorgfaltspflicht: Die BONUS ist als Treuhänderin verpflichtet, im Interesse der VRGen und der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu handeln. Dies schließt die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie und regulatorischer Vorgaben ein. Die Einhaltung der Vorgaben ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht. Bei der Auswahl und laufenden Beurteilung der eingesetzten Investmentfonds wird unter anderem geprüft, ob und wie Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentprozessen auf Fondsebene berücksichtigt werden.

Mitwirkungspolitik: Die BONUS betrachtet die Wahrnehmung der ihr zustehenden Eigentümer- und Stimmrechte sowie den Dialog mit Unternehmen durch die Fondsmanager an den im Fonds gehaltenen Unternehmensanteilen als wichtiges Element ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Diesbezüglich führt die BONUS einen aktiven Dialog.

Bestimmter Referenzwert: Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob die VRGn auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.

Die zweiseitige Zusammenfassung finden Sie hier.

b) „Kein nachhaltiges Investitionsziel“

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Eine Verpflichtung zu mindestens einer nachhaltigen Investition besteht für keine VRG.

c) „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“

Die BONUS investiert unter anderem in Vermögensgegenstände, die nachhaltige Merkmale aufweisen. Als nachhaltige Merkmale berücksichtigt die BONUS ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Berücksichtigt werden beispielsweise CO2-Emissionen (E) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (S). Bei der Auswahl von Vermögensgegenständen werden neben ökologischen und sozialen Merkmalen auch Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung geprüft, z.B. Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung (G).

Die im Einzelnen beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale finden sich unter Punkt „d) Anlagestrategie“.

Weiterführende Informationen sind abrufbar unter: Verantwortungsvoll veranlagen.

d) „Anlagestrategie“

Die Veranlagung in den VRGen erfolgt in unterschiedlichen Anlagekategorien, die beispielsweise Aktien, Anleihen, Immobilien und alternative Investments umfassen und die auch Nachhaltigkeitsaspekte (ESG-Faktoren) integrieren. Die allgemeine Anlagestrategie der  VRGen ist unter Verantwortungsvoll veranlagen näher erläutert.

Die VRGen berücksichtigen im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der BONUS nachstehende ökologische oder soziale Merkmale: 

  • Übereinstimmung mit den Prinzipien des UN Global Compact
  • Geringe bzw. sich verbessernde Indikatoren zu Treibhausgas-Emissionen
  • Geringer bzw. sich verringernder Anteil von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Veranlagungen, die einen positiven Beitrag zum Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft leisten
  • Veranlagung in Immobilien mit anerkannten Nachhaltigkeitsstandards bzw. Zertifizierungen sowie ausgeprägten Themenbezug (z.B. leistbares Wohnen, Pflegeeinrichtungen, …)
  • Bevorzugte Veranlagung in Unternehmen mit guten Governance Kriterien
  • Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Veranlagung mit positiver Wirkung bezogen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)

Die Einhaltung der Anlagestrategie wird jeweils anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen (siehe dazu Punkt f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale). Aufgrund der spezifischen Eigenschaften der Anlagekategorien und deren jeweiliger Gewichtung in den VRGen können diese unterschiedlich ausgeprägt sein (siehe auch die Grundsätze der Veranlagungspolitik unter Grundsätze der Veranlagungspolitik .

Die Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt in überwiegendem Ausmaß über Veranlagungen des der VRG zugeordneten Vermögens in Anteilen an Investmentfonds und alternativen Investmentfonds (AIF). Diese beteiligen sich wiederum an Unternehmen („Zielunternehmen“). Im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Erwerb von Anteilen an AIFs bzw. Investmentfonds prüft die BONUS, ob und wie die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft bzw. der AIFM ihrerseits das Kriterium der guten Unternehmensführung der Zielgesellschaft prüfen. Anhand dieser Prüfung wird auch die Erfüllung dieses Kriteriums bewertet.

Dabei wird durch die BONUS im Rahmen der Due Diligence die Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, unter anderem im Hinblick auf solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften beurteilt.

Die Veranlagung für die einzelnen VRGen weist ökologische und soziale Merkmale (gem. Artikel 8 SFDR) auf, hat aber keine nachhaltigen Veranlagungsziele (gem. Artikel 9 SFDR). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

e) „Aufteilung der Investitionen“

Die Vermögensgegenstände der VRGen werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind (#1). Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere Investitionen“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden (#2).

Zumindest 40 % der Veranlagungen der VRGen werden eingesetzt, um die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie der VRGen zu erfüllen.

f) „Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale“

Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der VRGen wird über die von der BONUS ausgewählten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Diese werden im Abschnitt „g) Methoden“ näher beschrieben.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden für jede VRG regelmäßig berechnet und im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Kriterien analysiert. Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der VRGen über den Zeitverlauf möglich. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der VRGen in der Anlagestrategie definiert sind, sind technische Kontrollmechanismen in den Systemen implementiert.

Die Einhaltung der Vorgabe ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht.

g) „Methoden“

Die BONUS setzt folgende Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung sozialer oder ökologischer Merkmale ein:

  • Screening hinsichtlich der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact
  • Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen
  • Bestimmung des Anteils von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Qualitative Analyse der Auswirkung der Veranlagungsprozesse auf Nachhaltigkeitsindikatoren
  • Klimaverträglichkeitstests bzw. Klima-Szenario-Analysen (z.B. PACTA oder andere anerkannte wissenschaftliche Methoden)
  • Stresstests für klimabezogene Risiken
  • Screening hinsichtlich der Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Screening hinsichtlich der Wirkung auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)

h) „Datenquellen und -verarbeitung“

Daten, die zur Analyse von Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Die BONUS verwendet anerkannte externe Dienstleister sowie auf Nachhaltigkeitsanalyse und -beratung spezialisierte unabhängige Dienstleister.

Wesentliche Kriterien für die Auswahl externer Datenanbieter sind eine möglichst hohe Datenabdeckung und -qualität sowie die nachweislich regelmäßige Plausibilisierung der Daten. Die Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie sie von der Gesellschaft definiert wurden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft integriert wurden.

Die Daten werden direkt vom Drittanbieter übernommen und automatisiert verarbeitet. Nur ein sehr geringer Anteil der Daten wird geschätzt. Hierbei wird auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen.

i) „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“

Sämtliche Daten werden über Drittanbieter bezogen. Folgende Einschränkungen für die Drittanbieter in der Datenqualität sind zu beachten:

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, erfolgt, sofern sinnvoll und möglich, eine Schätzung der Daten. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren bzw. auch Emittenten.

Trotz der teilweise beschränkten Datenlage ist aufgrund der beschriebenen Maßnahmen der Drittanbieter dennoch davon auszugehen, dass die Beschränkungen keinen Einfluss darauf haben, wie die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Die BONUS erwartet eine stetige Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Datenqualität.

j) „Sorgfaltspflicht“

Die BONUS ist als Treuhänderin verpflichtet, im Interesse der VRGen und der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu handeln. Dies schließt die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie und regulatorischer Vorgaben ein. Die Einhaltung der Vorgaben ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht. Bei der Auswahl und laufenden Beurteilung der eingesetzten Investmentfonds wird unter anderem geprüft, ob und wie Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentprozessen auf Fondsebene berücksichtigt werden. Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich die Anlagestrategie der BONUS an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.

Die BONUS stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
  • das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen

Beim Erwerb und der laufenden Analyse der Vermögensgegenstände der VRGen werden Nachhaltigkeitsmerkmale im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten und in der Risikoanalyse mitbetrachtet.

k) „Mitwirkungspolitik“

Die BONUS betrachtet die Wahrnehmung der ihr zustehenden Eigentümer- und Stimmrechte sowie den Dialog mit Unternehmen durch die Fondsmanager an den im Fonds gehaltenen Unternehmensanteilen als wichtiges Element ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

Zusätzlich wird bei der Auswahl und laufenden Beurteilung der Fondsmanager darauf geachtet, ob und wie ESG-Kriterien in ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden. Die BONUS führt diesbezüglich einen aktiven Dialog. Dabei wird die Einhaltung und Verbesserung der Corporate Governance sowie Sozial- und Umweltstandards gefordert. Die BONUS arbeitet hier mit anderen Investoren und Plattformen, insbesondere die von UN-PRI, zusammen und kann damit einen stärkeren Einfluss ausüben als allein. Dies ist von zentraler Bedeutung, um mit Engagement etwas erreichen zu können.

l) „Bestimmter Referenzwert“

Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob die VRGen auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.

Version 1.0
30.12.2022

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Offenlegung gem. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Disclosure-VO) und der Artikel 4 bis 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft („BONUS“; LEI 529900VL0YCEX2SKSM71) berücksichtigt in den Art 8-VRGen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezogen auf die alleine von BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft verwalteten VRGen für das Geschäftsjahr 2022 wird für die jeweilige Art 8-VRG bis 30.06.2023 im Kundenportal veröffentlicht.