Landschaft mit Sonnenaufgang

Unternehmensbezogene Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Offenlegung gem. Art 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Disclosure-VO) des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Durch die Ratifizierung des  Übereinkommens von Paris haben sich die teilnehmenden Staaten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C bzw. möglichst auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten verpflichtet. Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieser Ziele und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und den European Green Deal veröffentlicht. Ein Teil dieses Aktionsplanes sieht den Abbau von Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Kunden und Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Disclosure-VO oder SFDR) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu, schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.

Umweltrisiken werden in physische Risiken und Transitionsrisiken unterteilt. Physische (Klima‑)Risiken entstehen durch die Folgen des Klimawandels, zB den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur, und dadurch verursachte Naturkatastrophen, wie Hitzewellen, Dürre, Überschwemmungen, Sturm und Hagel etc.. Sektoren, die primär betroffen sind, sind Land- und Forstwirtschaft, damit die Lebensmittelproduktion und beispielsweise auch der Transportsektor. Als Transitionsrisiken sind Risiken zu verstehen, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft entstehen. Dies können zum Beispiel Maßnahmen der Politik sein, Unternehmen und/ oder Staaten dazu zu bewegen, Schritte in diese Richtung zu setzen.

Die zunehmende Erderwärmung führt demnach neben den oben beschriebenen Risiken, wie ua extremen Wetterbedingungen und Naturkatastrophen, auch zu unternehmerischen Risiken, insbesondere bei Geschäftsmodellen, die im Rahmen der wirtschaftlichen Transformation aus dem Markt gedrängt werden könnten. So werden Branchen und Sektoren mit negativen Auswirkungen auf das Klima zunehmend hinterfragt. Dies betrifft hauptsächlich die Wertschöpfungskette fossiler Brennstoffe, insbesondere die Kohleproduktion oder -verarbeitung und umstrittene Bergbauverfahren wie der Abbau von Schiefergas oder Ölsanden.

Die BONUS ist Finanzmarktteilnehmer gem. Disclosure-VO und daher zu den entsprechenden Offenlegungen verpflichtet. Im Folgenden wollen wir Sie über unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen informieren (bei den konsortial geführten VRGen beziehen sie sich ausschließlich auf den von der BONUS allein verwalteten Vermögensteil, für die übrigen VRGen gelten sie uneingeschränkt). 

Alternativ können Sie die gesamte Dokumentation hier downloaden.

Hinweis: Aufgrund der aktuell nur in gerimgem Ausmaß verfügbaren Daten von Unternehmen über deren taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten verfügen wir derzeit über eine zu geringe bzw. nicht aussagekräftige Datengrundlage, um eine konkrete Aussage zum Anteil taxonomiekonformer Investments in Ihrem Portfolio treffen zu können. Wir erwarten eine stetige Verbesserung der Datenlage.

Artikel 3 - Finanzmarktteilnehmer veröffentlichen Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen

Seit 1998 setzt die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz „BONUS“ genannt) auf eine nachhaltige Veranlagung jener Gelder, die Unternehmen für Zusatzpensionen ihrer Mitarbeiter*innen ansparen.

Nachhaltiges Investment bedeutet für die BONUS die Umsetzung einer langfristigen Veranlagungsstrategie. Dabei berücksichtigt sie die Auswirkungen der Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft und auch auf ihre Kunden. Die Beibehaltung einer intakten ökologischen und sozialen Umwelt entspricht dem langfristigen Interesse der Gesellschaft.

Jede Veranlagungsentscheidung hat eine Wirkung, daher trägt die BONUS als institutioneller Investor die Verantwortung, die Bedeutung ihres Handelns sorgfältig zu überdenken. Dieses wirkungsbasierte Handeln ist ein wesentlicher Baustein ihrer Veranlagungsphilosophie und reicht von der Unterstützung nationaler wie internationaler Initiativen, der Integration von Nachhaltigkeitsstandards in die Veranlagungsprozesse sowie der Steuerung von Klimarisiken bis zu Impact Investments im engeren Sinne, z.B. basierend auf den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen.

Die BONUS leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt das Ziel der Regierung und der Europäischen Union, den weltweiten Temperaturanstieg zu begrenzen.

Dies erfolgt über eine Nachhaltigkeitsstrategie, die neben der Berücksichtigung eines Klimaschutzziels, der Integration von ESG-Standards und Nachhaltigkeitsrisiken auch auf umfassenden Engagement- und Monitoring-Anforderungen beruht. 

Artikel 4 - Finanzmarktteilnehmer veröffentlichen auf ihrer Internetseite folgende Informationen und halten sie auf dem aktuellen Stand

Finanzmarktteilnehmer veröffentlichen auf ihrer Internetseite folgende Informationen und halten sie auf dem aktuellen Stand: a) wenn sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen oder b) wenn sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen, klare Gründe, warum sie das nicht tun, einschließlich gegebenenfalls Informationen darüber, ob und wann sie beabsichtigen, solche nachteiligen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken basierend auf der BONUS-Nachhaltigkeitsstrategie

Die Nachhaltigkeitsstrategie der BONUS wurde mit der Zielsetzung erarbeitet, allen Kunden Zugang zu einem ESG-basierten Vermögens- und Risikomanagement-Ansatz zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt über eine schrittweise Erhöhung des Nachhaltigkeitsprofils in allen Portfolien.

Die Nachhaltigkeitsstrategie basiert auf vier wesentlichen Säulen

  • Identifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Positiv- bzw. Ausschlusskriterien
  • Klimabezogene Kennzahlen
  • Impact Investing

Komplementiert werden diese Säulen durch regelmäßiges Monitoring und gezielte Engagement-Maßnahmen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren gem. Disclosure-VO (Art. 2 Z 24) sind Umwelt-, Sozial- und ArbeitnehmerInnenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Nachhaltigkeitsfaktoren lassen sich anhand folgender Beispiele konkretisieren:

  • Umwelt: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität etc.
  • Sozial- und ArbeitnehmerInnenbelange: Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, Angemessene Entlohnung, etc.
  • Gute Unternehmensführung/ Governance: Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Ermöglichung von Whistleblowing, etc.

Der traditionelle Zugang in der Vermögensverwaltung sieht vor, Anlageentscheidungen vor dem Hintergrund des zu erwartenden Ertrages im Verhältnis zu dem damit verbundenen Risiko der betrachteten Investition zu treffen. Dies gilt für den jeweiligen Einzelfall aber auch der zu erwartenden Wechselwirkungen im Gesamtportfoliokontext.

Diese Analyse würde aber ohne Erweiterung des Betrachtungsspektrums um die Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu kurz greifen. Unter Einbeziehung dieser Auswirkungen kann eine Investition dazu führen, dass im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu einer negativen Entwicklung, bspw. in Bezug auf die Umwelt oder ArbeitnehmerInnen, beigetragen wird. Damit müssen nicht zwangsläufig sofortige finanzielle Nachteile verbunden sein, aber es können externe Kosten entstehen, die zu einem späteren Zeitpunkt über gesetzliche/ regulatorische Änderungen oder andere, bspw. zivilrechtliche, Schritte internalisiert werden könnten. Über diesen Umweg wären diese negativen Auswirkungen auch im Investitionsportfolio spürbar.

Die BONUS berücksichtigt daher auch potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihren Investmententscheidungen und zwar primär anhand der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen.

Die BONUS sieht hierbei folgende Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. -subfaktoren als die wesentlichsten an:

  • Klimaschutz: CO2-Reduktion, Förderung erneuerbarer Energie, sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen
  • Politische Belange: Demokratieförderung, Wahrung von Menschenrechten, Medienfreiheit
  • Sozialbelange: leistbares Wohnen, Verfügbarkeit von Pflegeeinrichtungen
  • Arbeitnehmerbelange: Arbeitsschutzbestimmungen, Gendergerechtigkeit
  • Governance: Bekämpfung von Korruption und Betrug

Bei der Auswahl von nachhaltigen Vorsorgeprodukten überprüft die BONUS nicht nur die zur Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Produkt, sondern achtet auch darauf, ob der Anbieter Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Identifizierung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken

Als Nachhaltigkeitsrisiken gem. Disclosure-VO (Art. 2 Z 22) sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen haben könnte.

Die BONUS hat die folgende Nachhaltigkeitsrisiken für sich identifiziert, die primär adressiert werden:

  • CO2-exponierte Vermögenswerte
  • Hoher CO2-Fußabdruck
  • Missachtung von Arbeitsrechten
  • Missachtung von Menschenrechten
  • Korruption

Der Anteil an CO2-exponierten Vermögenswerten wird laufend ermittelt, um eine Einschätzung zur Exponiertheit in Bezug auf Transitionsrisiken zu erhalten. Die Hauptverursacher von CO2-Emissionen sind den Sektoren Versorger, Werkstoffe und Energie zuzuordnen, bei denen aus Sicht der BONUS signifikante CO2-Reduktionen erforderlich sind. Daher ist Portfolioanteil dieser CO2-lastigen Sektoren begrenzt.

Die Messung des CO2-Fußabdrucks eines Portfolios ist eine quantitative Methode, welche dazu dient, das CO2-Risiko im Rahmen des Übergangs auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft einzuschätzen. Zu diesem Zweck werden die CO2-Emissionen der verschiedenen Emittenten berechnet und basierend auf ihrem Gesamtumsatz aggregiert. Hier hat sich die BONUS das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen der Portfolien sukzessive zu verringern. Der CO2-Fußabdruck (bezogen auf den Aktienbereich) wird hierbei jährlich auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.

Die Nachhaltigkeitsfaktoren im Bereich der politischen Belange, Governance, Sozial- sowie Arbeitnehmerbelange stellen die soziale- und gesellschaftliche Verantwortung eines institutionellen Investors im Vordergrund. Durch das Investieren in Unternehmen oder auch Staaten, die diesen Faktoren keine oder wenig Beachtung schenken, kann ein derartiges Investment auch als Unterstützung kontroverser Praktiken/ Gesetze verstanden werden. Die BONUS analysiert regelmäßig anhand der UN Global Compact Principles, inwieweit die bestehenden Veranlagungen konform mit den darin formulierten Grundprinzipien sind. Werden Investments identifiziert, die diesen widersprechen, erfolgen entsprechende Rücksprachen bzw. Reallokationen. 

Ausschluss- und Positivkriterien als wesentliche Maßnahme zur Verringerung von Nachhaltigkeitsrisiken:

Nachhaltigkeitsrisiken werden durch die gezielte Formulierung von Mindestausschlusskriterien adressiert.

Die BONUS-Mindestausschlusskriterien sind grundsätzlich für die gesamten Portfolien gültig und werden sukzessive erweitert. Dabei werden einzelne oder mehrere Kriterien als Ausschlussfilter definiert, die das Investment in bestimmte Unternehmen, Branchen oder Länder ausschließen. Diese gelten für alle Spezialfonds, bei denen die BONUS alleinige Anteilsinhaberin ist. Bei Publikumsfonds wird die Einhaltung der Ausschlusskriterien im Rahmen der Due Diligence überprüft bzw. in Folge über Engagement-Maßnahmen angestrebt.

Ziel der BONUS ist, Nachhaltigkeitsrisiken durch geeignete Maßnahmen möglichst gering zu halten.

Diese Maßnahmen umfassen:

  • Direkter Ausschluss: Vermeidung durch konkrete Ausschlusskriterien, ie.: wesentliche Verstöße gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact und kontroversen Geschäftsfeldern für die eigens für die Pensionskasse verwalteten Spezialfonds
  • Indirekter Ausschluss: Auswahl von Produkten, die ihrerseits nach Prinzipien der Nachhaltigkeit verwaltet werden, und somit auch Ausschlusskriterien anwenden. Bei gleicher Bewertung wird bei der Auswahl jedenfalls einem nachhaltig verwalteten Produkt der Vorzug gegeben.
  • Engagement: Kontaktaufnahme mit Fondsgesellschaften, um diese zum Desinvestment von problematischen Werten zu bewegen

Des Weiteren berücksichtigt die BONUS auch Positivkriterien, die sich an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) orientieren. Eine möglichst hohe Erfüllungsquote dieser Kriterien verringert zusätzlich das Auftreten von Nachhaltigkeitsrisiken oder diese können dadurch vermindert werden.

Die BONUS hat die ökonomischen Risiken in die Nachhaltigkeitsstrategie integriert und wertet hierfür regelmäßig diverse klimarelevante Kennzahlen für die Portfolios (siehe auch Monitoring und Datengrundlage) aus. Diese Kennzahlen werden analysiert, beobachtet, in diversen Gremien und Medien berichtet. Zudem werden darauf basierend laufend Engagement-Maßnahmen ergriffen.

Impact Investments als weitere Maßnahme zur Verringerung von Nachhaltigkeitsrisiken

In Ergänzung werden auch Maßnahmen ergriffen, den Übergang in eine klimafreundliche und resiliente Wirtschaft, in Form von Impact Investments zu unterstützen. Hierbei stehen insbesondere Investments in erneuerbare Energie im Vordergrund. Weiters werden auch Investments getätigt, die zu einer Verbesserung der Gesellschaftsstruktur beitragen (zB Soziale Infrastruktur).

Monitoring und Datengrundlagen

Die BONUS hat sich seit jeher einer transparenten Berichterstattung verschrieben und setzt dies auch in Bezug auf Nachhaltigkeit konsequent um. Das Monitoring von Kennzahlen dient nicht nur der Information an unsere Kunden, sondern hat den primären Zweck, (Klima‑)Risiken zu erkennen und zu managen.

Um gezielte Maßnahmen setzen zu können, ist das Wissen über den Status Quo der Portfolien unumgänglich. Hierfür führt die BONUS laufend eine Standortbestimmung der Portfolien zu allen Kriterien und Kennzahlen der Nachhaltigkeitsstrategie durch. Die erforderlichen Analysen erfolgen durch den externen Partner, YourSRI sowie inhouse durch die BONUS selbst. Die gewonnen Informationen werden bewertet und ein erstes Gesamtbild geschaffen. Darauf aufbauend erfolgt ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklung diverser Nachhaltigkeitskennzahlen.

Den „ökologischen Fußabdruck“ jedes Investments zu kennen und darauf basierend Maßnahmen zu setzen, um die Veranlagungen sukzessive „grüner“ auszurichten, stand zu Beginn im Vordergrund. Zu diesem Zweck wurde 2019 ein umfassendes Klimamonitoring implementiert. In der Zwischenzeit wurde der Monitoring-Prozess wesentlich umfassender gestaltet und beinhaltet mittlerweile diverse Klima- und ESG-relevante Kennzahlen. In weiterer Folge werden die Erkenntnisse daraus zur Feinsteuerung in den Portfolien sowie für Engagement-Aktivitäten herangezogen.

Initiativen der BONUS

Das Engagement für ökologische und sozial verantwortliche Investitionen spiegelt sich unter anderem in den folgenden Initiativen wider:

UN-Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment (PRI)

Die BONUS ist seit Januar 2019 offizieller Unterzeichner der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (PRI). Damit verpflichtet sich die BONUS, Nachhaltigkeitsprinzipien im Investmentprozess zu berücksichtigen und andere Marktteilnehmer zu deren Einhaltung zu ermutigen.

Unterzeichnung des Montréal Pledge

Die Unterzeichner des Montréal Pledge verpflichten sich, den CO2-Fußabdrucks ihrer Investitionen zu messen und zu veröffentlichen. Die BONUS hat das Abkommen 2020 unterzeichnet und setzt damit ein proaktives Signal für die Einbeziehung von Klimarisiken in die Bewertung von Investitionen.

Mitwirkungspolitik und Ausübung von Stimmrechten

Die BONUS betrachtet die Wahrnehmung der ihr zustehenden Eigentümer- und Stimmrechte sowie den Dialog mit Unternehmen durch die Fondsmanager an den im Fonds gehaltenen Unternehmensanteilen als wichtiges Element ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

Zusätzlich wird bei der Auswahl und laufenden Beurteilung der Fondsmanager darauf geachtet, ob und wie ESG-Kriterien in ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden. Die BONUS führt diesbezüglich einen aktiven Dialog. Dabei wird die Einhaltung und Verbesserung der Corporate Governance sowie Sozial- und Umweltstandards gefordert. Die BONUS arbeitet hier mit anderen Investoren und Plattformen insbesondere die von UN-PRI zusammen und kann damit einen stärkeren Einfluss ausüben als allein. Dies ist von zentraler Bedeutung, um mit Engagement etwas erreichen zu können.

Artikel 5 - Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik der BONUS ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar. Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung ermutigt nicht zum Eingehen von Risiken jedweder Art, darunter auch Nachhaltigkeitsrisiken.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Offenlegung gem. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Disclosure-VO) und der Artikel 4 bis 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft („BONUS“; LEI 529900VL0YCEX2SKSM71) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Statement) bezogen auf die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 kann hier aufgerufen werden:

PAI-Statement 2022

Zusammenfassung des PAI-Statement 2022

Summary of the PAI-Statement 2022